Tarifvertragliche Regelung zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen – zulässige Abweichungen vom EFZG (Urteil vom 03.12.2017, 5 AZR 118/17)
§ 12 EFZG verbietet nur Abweichungen von der Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen “zuungunsten” des Arbeitnehmers. Die Vorschrift verlangt – anders als § 4 Abs. 3 TVG – nicht, dass die vom Gesetz abweichende Regelung “zugunsten des Arbeitnehmers” erfolgt. Deshalb sind tarifliche Regelungen der Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen auch dann wirksam, wenn sie im Verhältnis zur gesetzlichen Regelung nicht stets günstiger, …
BAG, BB 2018, 1527-1531 (Urteil vom 03.12.2017, 5 AZR 118/17)
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