Verpflichtung des Arbeitgebers auf Hinweis auf die Stellung von Urlaubsanträgen (Urteil vom 06.11.2018, C-684/16)
Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der ein Arbeitnehmer, der im betreffenden Bezugszeitraum keinen Antrag auf Wahrnehmung seines Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub gestellt hat, …
EuGH, BB 2019, 313-320 (Urteil vom 06.11.2018, C-684/16)
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