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BB 2019, 1408
BAG 
Wirksamkeit einer Mindestehedauerklausel (Urteil vom 19.02.2019, 3 AZR 150/18)

Schränkt der Arbeitgeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Hinterbliebenenversorgung durch eine zehnjährige Mindestehedauerklausel ein, so stellt das eine unangemessene Benachteiligung des unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB dar.

BAG, BB 2019, 1408 (Urteil vom 19.02.2019, 3 AZR 150/18)

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