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BB 2018, 893
BAG 
Zeitdynamische Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergang (Urteil vom 30.08.2017, 4 AZR 443/15)

Die Arbeitsvertragsparteien können grundsätzlich auch unwirksame Tarifverträge in Bezug nehmen. Für eine Annahme, sie hätten den Tarifvertrag nur für den Fall seiner Wirksamkeit in Bezug nehmen wollen, müssen sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrags besondere Anhaltspunkte ergeben.

BAG, BB 2018, 893-896 (Urteil vom 30.08.2017, 4 AZR 443/15)

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