Zum Umfang der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionstätigkeit von Gewerkschaftsmitgliedern in Abgrenzung zum Ordnungsverhalten im Betrieb (Beschluss vom 28.07.2020, 1 ABR 41/18)
Das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder, sich durch die Verteilung gewerkschaftlichen Informations- oder Werbematerials im Betrieb aktiv an der koalitionsgemäßen Betätigung ihrer Gewerkschaft zu beteiligen und diese dadurch bei der Verfolgung ihrer koalitionsspezifischen Ziele zu unterstützen, unterliegt nicht der Regelungsmacht der Betriebsparteien.
BAG, BB 2020, 2685-2688 (Beschluss vom 28.07.2020, 1 ABR 41/18)
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