Überwachungspflichten des Anwalts und Organisationsverschulden bei Berufungseinlegung über das beA (Beschluss vom 07.08.2019, 5 AZB 16/19)
Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu kontrollieren ist. Er hat zudem diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfungen durchzuführen.
BAG, BB 2019, 2295-2298 (Beschluss vom 07.08.2019, 5 AZB 16/19)
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