Mobiliarsicherheiten im Insolvenzeröffnungsverfahren
Einfache und verlängerte Eigentumsvorbehalte sowie Sicherungsübereignungen und Globalzessionen sind alltägliche Sicherungsmittel von Lieferanten und Banken. Insofern ist es ein gutes Zeichen, dass Entscheidungen des IX. Senat zu diesem Fragenkreis vergleichsweise selten sind. Dies spricht dafür, dass die praktisch relevanten Fragen weitgehend geklärt sind. Am 24.1.2019 hat sich der BGH allerdings wieder einmal zur Behandlung von Mobiliarsicherheiten in der Insolvenz zu Wort gemeldet und damit zwei Fragen geklärt, …
Brinkmann, BB 2019, 1474-1478
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