Auskunftsanspruch aus DSGVO auch bei Löschung unmittelbar nach dessen Geltendmachung
Die österreichische Datenschutzbehörde hat mit Bescheid vom 27.06.2019 einer Beschwerde gegen eine Versicherungsmaklergesellschaft stattgegeben, die zuvor Auskunft über personenbezogene Daten eines Auskunftbegehrenden verweigert hatte. Diese waren zum Zeitpunkt des Begehrs noch im Datenbestand vorhanden, wurden allerdings unmittelbar danach gelöscht. Die Datenschutzbehörde stellte daher einen Verstoß der Versicherungsmaklergesellschaft gegen ihre Auskunfts- und damit auch gegen die Transparenzpflicht aus Art. …
DSB 2020, 82
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