DSGVO: Eine “automatisierte Entscheidung im Einzelfall” liegt vor, wenn eine Wirtschaftsauskunftei einen auf personenbezogene Daten gestützten Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf die künftige Zahlungsfähigkeit automatisiert erstellt, sofern davon ein Vertragsverhältnis mit Dritten maßgeblich abhängt (“Scoring”) –“SCHUFA” (Urteil vom 07.12.2023, C-634/21)
Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass eine “automatisierte Entscheidung im Einzelfall” im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, …
EuGH, EWS 2024, 45-51 (Urteil vom 07.12.2023, C-634/21)
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