Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Ausübung seines Kontrollrechts ist von der Anwendung der DSGVO nur ausgenommen, wenn er eine die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeit ausübt – zuständige Aufsichtsbehörde (Urteil vom 16.01.2024, C-33/22)
Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV und Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sind dahin auszulegen, dass nicht angenommen werden kann, …
EuGH, EWS 2024, 51-52 (Urteil vom 16.01.2024, C-33/22)
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