Die Beihilfe Österreichs zum Ausgleich der einem Luftfahrtunternehmen durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Schäden verstößt nicht gegen Unionsrecht – “Ryanair DAC, Laudamotion” (Urteil vom 29.07.2024, C-591/21)
Die Mitgliedstaaten sind nach Art. 107 Abs. 2 Buchst. b AEUV nicht verpflichtet, den gesamten durch das außergewöhnliche Ereignis verursachten Schaden zu ersetzen, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert auch nicht, allen Unternehmen, die diesen Schaden erlitten haben, Beihilfen zu gewähren (Rn. 54, 87) – Die Kommission musste daher den Schaden nicht bewerten, …
EuGH, EWS 2024, 221-222 (Urteil vom 29.07.2024, C-591/21)
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