EU-Handelshemmnis Datenschutz: Erleichterungen für Unternehmen durch DSGVO-Angemessenheitsbeschlüsse?
Der EU-Datenschutz erschwert Unternehmen den Handel mit Drittstaaten. Die EU trifft daher zunehmend Vereinbarungen über den Datenschutz mit Drittstaaten, wie z. B. den USA und Japan, die den Unternehmen die rechtskonforme Datenübermittlung und -verarbeitung in Drittstaaten erleichtern sollen. Die Verhandlungen der EU werden innerhalb, im bloßen Zusammenhang mit und ohne Freihandelsabkommen sowie Angemessenheitsbeschlüssen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gegenseitigen Angemessenheitsfeststellungen geführt. …
Brauneck, EWS 2019, 89-98
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