Eine nationale Wettbewerbsbehörde muss lediglich potenzielle wettbewerbsbeschränkende Wirkungen einer vertikalen Vereinbarung nachweisen, die die Gewährleistung für Kfz beschränkt, falls Reparatur und Wartung nicht durch zugelassene Vertreter des Herstellers durchgeführt werden – “KIA Auto” (Urteil vom 05.12.2024, C-606/23)
Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er die Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats nicht verpflichtet, bei der Prüfung, ob eine Vereinbarung, die Beschränkungen der Gewährleistung für Kraftfahrzeuge vorsieht, die die Fahrzeughalter verpflichten oder veranlassen, die Instandsetzung und Wartung ihres Fahrzeugs nur durch zugelassene Vertreter des Kraftfahrzeugherstellers durchführen zu lassen und bei der regelmäßigen Wartung Originalteile des Kraftfahrzeugherstellers zu verwenden, …
EuGH, EWS 2025, 21-23 (Urteil vom 05.12.2024, C-606/23)
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