Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften (Urteil vom 19.06.2019, I R 32/17)
Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen “Bedingungen” i. S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 und Art. 5 DBA-Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 – I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394 [BB 2019, 1327 m. BB-Komm. Bünning]). Für eine am Bilanzgewinn orientierte Darlehensverzinsung gilt nichts anderes.…
BFH, BB 2020, 226-230 (Urteil vom 19.06.2019, I R 32/17)
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