EuGVVO: Die “Heimatbasis” ist ein Indiz für den Ort, an dem bzw. von dem aus Flugpersonal gewöhnlich seine Arbeit verrichtet – unwirksame Gerichtsstands- klausel – “Nogueira” und “Osacar” (Urteil vom 14.09.2017, C-168/16)
Art. 19 Nr. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Klage eines Mitglieds des bei einer Fluggesellschaft beschäftigen oder ihr zur Verfügung gestellten Flugpersonals zur Klärung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts der Begriff “Ort, …
EuGH, EWS 2017, 295-296 (Urteil vom 14.09.2017, C-168/16)
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