Eine Fremdwährungsklausel legt die Hauptleistung eines Kreditvertrags fest und ist daher nur missbräuchlich, wenn sie nicht klar und verständlich abgefasst ist – “Andriciuc” (Urteil vom 20.09.2017, C-186/16)
Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass der Begriff “Hauptgegenstand des Vertrags” im Sinne dieser Bestimmung für eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel in einem über eine Fremdwährung geschlossenen Kreditvertrag wie die im Ausgangsverfahren streitige gilt, …
EuGH, EWS 2017, 294-295 (Urteil vom 20.09.2017, C-186/16)
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