Lebensmittelsicherheit: Sofortmaßnahmen für zugelassene genetisch veränderte Lebens-/Futtermittel setzen ein wahr- scheinlich ernstes Risiko für Gesundheit/Umwelt voraus – Das Vorsorgeprinzip allein berechtigt nicht zum Erlass eines nationalen Anbauverbots – “Fidenato” u. a. (Urteil vom 13.09.2017, C-111/16)
Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 9. 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel in Verbindung mit Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit ist dahin auszulegen, …
EuGH, EWS 2017, 289-294 (Urteil vom 13.09.2017, C-111/16)
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