Missbräuchliche Klausel: Auf eine auf nationalem Recht beruhende Klausel zum Wechselkurs bei Fremdwährungsdarlehen ist die Richtlinie auch dann nicht anwendbar, wenn diese abdingbar ist (Urteil vom 09.07.2020, C-81/19)
Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, sondern auf einer Regel beruht, die nach nationalem Recht zwischen den Vertragsparteien gilt, wenn insoweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.…
EuGH, EWS 2020, 236-237 (Urteil vom 09.07.2020, C-81/19)
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