Ne bis in idem: Eine Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen auf der Grundlage von Wettbewerbsrecht und sektorspezifischer Regulierung kann gerechtfertigt sein, wenn die Behörden unterschiedliche, dem Gemeinwohl dienende Ziele verfolgen und die Verfahren koordiniert sowie in engem zeitlichen Zusammenhang führen – “bpost” (Urteil vom 22.03.2022, C-117/20)
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit deren Art. 52 Abs. 1 ist dahin auszulegen, dass er der Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der Union nicht entgegensteht, wenn gegen diese Person im Hinblick auf denselben Sachverhalt am Ende eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen eine sektorspezifische Regelung über die Liberalisierung des betreffenden Marktes bereits eine endgültige Entscheidung ergangen ist, …
EuGH, EWS 2022, 89-90 (Urteil vom 22.03.2022, C-117/20)
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