Ne bis in idem: Verfolgung und Ahndung eines Kartells durch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde, soweit eine frühere Entscheidung des Bundeskartellamts nicht auf der Feststellung wettbewerbswidriger Zwecke oder Wirkungen auf österreichischem Gebiet beruht – Kronzeugenprogramm – “Nordzucker” (Urteil vom 22.03.2022, C-151/20)
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er es nicht verwehrt, dass ein Unternehmen von der Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats wegen eines Verhaltens, das im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgte oder eine wettbewerbswidrige Wirkung hatte, wegen Verstoßes gegen Art. 101 AEUV und die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Wettbewerbsrechts verfolgt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße belegt wird, …
EuGH, EWS 2022, 90-96 (Urteil vom 22.03.2022, C-151/20)
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