Ne bis in idem: Kumulierung von Verwaltungs- und Strafsanktion kann zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gerechtfertigt sein – Nichtabführung der Mehrwertsteuer – “Menci” (Urteil vom 20.03.2018, C-524/15)
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der eine Person, die die geschuldete Mehrwertsteuer nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen abgeführt hat, in einem Strafverfahren verfolgt werden kann, obwohl sie wegen derselben Tat bereits mit einer bestandskräftigen Verwaltungssanktion strafrechtlicher Natur im Sinne von Art.…
EuGH, EWS 2018, 107-113 (Urteil vom 20.03.2018, C-524/15)
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