Rechtmäßigkeit der neuen DAC-7-Meldepflichten
Am 22. 3. 2021 nahm der Rat der Europäischen Union den Richtlinienvorschlag über neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen (sog. “DAC 7”) an. Die Richtlinie, die bis 31. 12. 2022 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht umfangreiche Prüf- und Meldepflichten vor. Folgen den haftungsbewehrten Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der §§ 22f, 25e UStG also bald vergleichbare Normen im Ertragsteuerrecht? Die drohende Haftung der Plattformbetreiber könnte damit über die Umsatzsteuerschuld hinaus auf die Ertragsteuern ausgedehnt werden und dann auch Plattformbetreiber betreffen, …
Dinger, EWS 2021, 250-261
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