Staatliche Beihilfen: Abschreibung auf den Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen – Selektivität – Abweichung vom steuerlichen Bezugssystem – Ungleichbehandlung (Urteil vom 06.10.2021, C-50/19)
Eine Maßnahme kann auch selektiv sein, wenn sie nicht ex ante eine bestimmte Gruppe von Begünstigten festlegt und alle im Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform, Tätigkeitsbereich oder anderen ihnen eigenen Merkmalen potenziell Zugang zu dem durch die Maßnahme vorgesehenen Vorteil haben, sofern sie eine bestimmte Art von Investition tätigen (C-50/19 P, …
EuGH, EWS 2021, 282-284 (Urteil vom 06.10.2021, C-50/19)
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