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EWS 2024, 333
EuGH 
Vergabe: Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern, die keine internationale Übereinkunft mit der EU geschlossen haben, haben kein Recht auf “nicht ungünstigere Bedingungen”– “Kolin” (Urteil vom 22.10.2024, C-652/22)

Das mit Entscheidung des Visoki upravni sud (Hohes Verwaltungsgericht, Kroatien) vom 10. 10. 2022 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.

EuGH, EWS 2024, 333-339 (Urteil vom 22.10.2024, C-652/22)

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