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EWS 2024, 297
EuGH 
Vorrang des Unionsrechts: Ein Richter ist nicht verpflichtet, eine unionsrechtswidrige Auslegung des nationalen Verfassungsgerichts anzuwenden – “Energotehnica” (Urteil vom 26.09.2024, C-792/22)

Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. 6. 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit in Verbindung mit dem Effektivitätsgrundsatz und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

EuGH, EWS 2024, 297-298 (Urteil vom 26.09.2024, C-792/22)

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