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GWUR 2021, 66
Frömbgen 
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin – Besonderer Teil für Kreditinstitute

Am 8. Juni 2021 hat die BaFin in Ergänzung zum Allgemeinen Teil ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise – gemeinhin als AuA bekannt – einen “Besonderen Teil: Kreditinstitute” veröffentlicht. Im Folgenden soll ein Überblick über die sich daraus ergebende neue Pflicht zur Abklärung der Vermögensherkunft bei Bartransaktionen gegeben werden.

Frömbgen, GWuR 2021, 66-68

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