Terrorismusfinanzierung: Vereinsverbot für “Deutsche Libanesische Familie e. V.” vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot des Vereins “Deutsche Libanesische Familie e. V.” durch das Bundesinnenministerium rechtmäßig ist. Das Gericht bestätigte, dass der Verein Spenden für die gewalttätige sog. “Hizb Allah” im Libanon sammelte. Das Verbot wurde im April 2021 ausgesprochen, nachdem das Ministerium festgestellt hatte, dass der 2014 gegründete Verein und zwei weitere Vereine Ersatzorganisationen für das “Waisenkinderprojekt Libanon e.…
GWuR 2023, 4
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