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K&R 2016, 621
OLG Düsseldorf 
Anfechtbarkeit eines Online-Angebots wegen fehlerhafter Preisauszeichnung (Urteil vom 19.05.2016, 16 U 72/15)

Ob eine per E-Mail dem Kunden übersandte automatische Antwort neben der Wissenserklärung des § 312 i Abs. 1 Nr. 3 BGB zugleich auch eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung beinhaltet, ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.

OLG Düsseldorf, K&R 2016, 621 (Urteil vom 19.05.2016, 16 U 72/15)

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