Elterliche Verpflichtung zur Entfernung von Smartphone-Messenger bei Gefährdung des Kindeswohls (Beschluss vom 22.07.2016, F 361/16 EASO)
Nimmt eine erwachsene, den Kindeseltern bekannte Person von sich aus Kontakt zu deren Kind auf und unternimmt dabei den Versuch, über digitale Medien mit dem Kind Text- und Bild-Kommunikation mit sexualisierten Inhalten (“Sex-Texting”) zu führen, haben die Kindeseltern dafür Sorge zu tragen, dass ein Kontakt des Kindes zu dieser Person nicht mehr stattfindet, weder im physisch-realen noch im virtuellen Bereich.…
ArbG Bad Hersfeld, K&R 2016, 621-625 (Beschluss vom 22.07.2016, F 361/16 EASO)
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