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K&R 2016, 293
LAG Berlin-Brandenburg 
Arbeitgeber darf Browserdaten von Arbeitnehmer-PC auswerten (Urteil vom 14.01.2016, 5 Sa 657/15)

Die außerordentliche Kündigung hat das Arbeitsverhältnis der Parteien beendet. Der Kläger hat mit seinem Dienstrechner über einen erheblichen Zeitraum zu privaten Zwecken im Internet gesurft anstatt zu arbeiten. Dies ergibt sich aus den Verlaufsdaten des Browsers, die auf der Festplatte des Dienstrechners des Klägers gespeichert sind. Die Ergebnisse der Beweisaufnahme sind auch verwertbar.

LAG Berlin-Brandenburg, K&R 2016, 293-299 (Urteil vom 14.01.2016, 5 Sa 657/15)

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