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K&R 2016, 290
BAG 
ial-br.de: Kein Arbeitgeber-Anspruch auf Domain mit Firmennamen-Bestandteil (Urteil vom 09.09.2015, 7 AZR 668/13)

Das Namensrecht des Arbeitgebers wird durch die Nutzung des Domain-Namens “ial-br.de” durch den Arbeitnehmer nicht verletzt. Allein in der Verwendung einer Domain durch den Arbeitnehmer, die den Namen des Arbeitgebers zuzüglich eines eine Verwechslungsgefahr ausschließenden Zusatzes enthält, liegt keine Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers. …

BAG, K&R 2016, 290-293 (Urteil vom 09.09.2015, 7 AZR 668/13)

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