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K&R 2017, 769
Busch/Riewerts 
Das “Nebenkostenprivileg” für Breitbandanschlüsse

Viele Mieter zahlen über ihre Wohnnebenkosten die monatlichen Grundgebühren für ihren Kabel-TV-Anschluss, auch dann, wenn sie diesen nicht benutzen. Denn viele Vermieter verweigern die separate Kündigung des Anschlusses unter Verweis auf den Signallieferungsvertrag mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass ein solcher, dauerhafter Abnahmezwang vom Gesetzgeber nicht intendiert war und in Zeiten der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte gegen die Kundenschutzvorschriften des Telekommunikationsgesetzes verstößt.…

Busch/Riewerts, K&R 2017, 769-775

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