Der „SCHUFA-Komplex“ aus der Sicht von Versandhändlern
Kurz und Knapp - In diesen Entscheidungen stellt der EuGH fest, dass es sich bei einer von einer Auskunftei (hier: SCHUFA) vorgenommenen Scorewertbildung um eine automatisierte Einzelfallentscheidung (inklusive Profiling) im Sinne der Vorschrift in Art. 22 Abs. 1 DSGVO handelt, wenn der berechnete Scorewert für die Entscheidung des diesen empfangenden Dritten (z. B. Versandhändler) wesentlich ist und diese Entscheidung gegenüber dem Betroffenen „rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt“ (C-634/21). …
Menke, K&R 2024, 28-30
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