Grundrechtsverletzung wegen verweigerter Entscheidungsübersendung (Beschluss vom 14.09.2015, 1 BvR 857/15)
Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt. Diese Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern kann bereits vor Rechtskraft greifen. greifen Zwar ist der Zugang zu Gerichtsentscheidungen nicht unbegrenzt. …
BVerfG, K&R 2015, 796-798 (Beschluss vom 14.09.2015, 1 BvR 857/15)
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