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K&R 2023, 215
BGH 
Herstellereigenschaft bei wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz (Beschluss vom 27.10.2022, I ZR 53/22)

Das Berufungsgericht hätte nicht ohne Weiteres die Herstellereigenschaft im Sinne des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes bei dem streitgegenständlichen Modulsystems annehmen dürfen. Daher liegt eine gehörsrechtsverletzende Hinweispflichtverletzung vor. (Leitsatz der Redaktion)216

BGH, K&R 2023, 215-218 (Beschluss vom 27.10.2022, I ZR 53/22)

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