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K&R 2023, 210
BGH 
Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung in AStA-Zeitung (Urteil vom 08.11.2022, VI ZR 65/21)

a) Unterlassungsansprüche von Studierenden gegen ihre verfasste Studierendenschaft wegen Berichterstattung in deren Mitgliederzeitschrift (AStA-Zeitung) oder wegen 211sonstiger Verlautbarungen unterfallen dem öffentlichen Recht.

BGH, K&R 2023, 210-215 (Urteil vom 08.11.2022, VI ZR 65/21)

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