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K&R 2024, 150
VG Köln 
Identifizierende Pressemitteilung der BNetzA zu Bußgeld unzulässig (Urteil vom 17.11.2023, 1 K 3664/21)

Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet.

VG Köln, K&R 2024, 150-156 (Urteil vom 17.11.2023, 1 K 3664/21)

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