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K&R 2016, 495
BGH 
Im Immobiliensumpf: Unterlassungsanspruch gegen anwaltlichen Vorwurf kriminellen Handelns in Pressebericht (Urteil vom 31.03.2016, I ZR 160/14)

a) Nutzt ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltlichen Dienstleistungen aufmerksam zu ma-496chen, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.

BGH, K&R 2016, 495-497 (Urteil vom 31.03.2016, I ZR 160/14)

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