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K&R 2017, 590
OLG Hamm 
Kein Schadensersatz bei Verstoß gegen GNU-General Public License-Bedingungen (Urteil vom 13.06.2017, 4 U 72/16)

Wird eine Software ausschließlich unter der “GNU – General Public License” (kostenfrei) verbreitet, so ist 591im Falle einer Lizenzverletzung für die Berechnung des Schadensersatzes auf Basis einer Lizenzanalogie ein objektiver Wert in Höhe von null Euro anzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Hamm, K&R 2017, 590-594 (Urteil vom 13.06.2017, 4 U 72/16)

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