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K&R 2020, 226
OLG Braunschweig 
Kein Besichtigungsanspruch bei unlizenzierter Software im Wege der einstweiligen Verfügung (Beschluss vom 22.10.2019, 2 W 76/19)

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101 a Abs. 1 S 1 u. Abs. 3 S. 1 UrhG setzt die Glaubhaftmachung sowohl eines Verfügungsanspruchs als auch eines Verfügungsgrunds voraus.

OLG Braunschweig, K&R 2020, 226 (Beschluss vom 22.10.2019, 2 W 76/19)

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