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K&R 2019, 108
BVerfG 
Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen kritische Äußerung des Bundesinnenministers (Beschluss vom 30.10.2018, 2 BvQ 90/18)

Soweit das Begehren darauf gerichtet ist, das streitige Interview von der Homepage des Bundesministeriums zu entfernen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung, weil diesem Begehren bereits Rechnung getragen ist.

BVerfG, K&R 2019, 108-110 (Beschluss vom 30.10.2018, 2 BvQ 90/18)

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