Schadensersatzberechnung wegen unberechtigter Fotonutzung nicht nach MFM-Tarif (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 187/17)
Für die rechtswidrige Nutzung des Fotos auf der Webseite des Beklagten kann der Kläger Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangen, allerdings nicht mehr als 100 € nebst Zinsen. Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt nicht auf Grundlage der Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabelle). Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, …
BGH, K&R 2019, 110-113 (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 187/17)
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