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K&R 2015, 533
BVerwG 
Klagebefugnis eines UFC-Fernsehproduzenten gegen medienrechtliches Programmänderungsverlangen (Urteil vom 06.05.2015, 6 C 11.14)

Ein Produzent und Zulieferer von Fernsehprogrammbeiträgen ist zur Klage gegen eine medienrechtliche Verfügung befugt, durch welche die zuständige Landesmedienanstalt von einem Rundfunkveranstalter wegen des Inhalts der von dem klagenden Produzenten gelieferten Sendeformate eine Änderung des Programms verlangt. (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2015, 533 (Urteil vom 06.05.2015, 6 C 11.14)

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