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K&R 2015, 529
BVerwG 
Presseauskunft zum Liegenschaftswesen auch beim Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Urteil vom 25.03.2015, 6 C 12.14)

Die Gesetzgebungskompetenzen der Art. 73 f. GG schließen als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (Bestätigung von BVerwG, Urt. v. 20. 2. 2013 – 6 A 2.12 – [K&R 2013, 510 ff. =] BVerwGE 146, 56).

BVerwG, K&R 2015, 529-533 (Urteil vom 25.03.2015, 6 C 12.14)

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