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K&R 2015, 391
BGH 
Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag wegen Urheberrechtsverletzung im Internet (Beschluss vom 19.02.2015, I ZB 55/13)

Ein Teilunterliegen im Sinne von § 92 ZPO des Gläubigers im Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 Abs. 1 ZPO ist anzunehmen, wenn der Gläubiger in seinem Antrag einen Mindestbetrag des festzusetzenden Ordnungsgeldes nennt und das Gericht einen geringeren Betrag festsetzt. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2015, 391-392 (Beschluss vom 19.02.2015, I ZB 55/13)

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