Ordnungsgeld wegen untersagter Klauseln zur Rechteübertragung bei User-Content (Beschluss vom 11.02.2016, 16 O 551/10)
Zwar sieht die geänderte Klausel etwa vor, dass die IP-Lizenz grundsätzlich mit Löschen der IP-Inhalte oder des Kontos des Nutzers endet, was vorher so nicht geregelt war. Dennoch begründet auch die Verwendung der geänderten Klausel einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung, da diese noch vom Kernbereich des zu unterlassenden Verhaltens umfasst ist. Bei Würdigung der Gesamtumstände war vorliegend ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000,…
LG Berlin, K&R 2016, 369-370 (Beschluss vom 11.02.2016, 16 O 551/10)
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