Rechtsschutz-Umfang bei Entgeltentscheidungen der BNetzA (Beschluss vom 22.11.2016, 1 BvL 6/14, 1 BvL 3/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 6/15)
Eine Beschränkung des Rechtsschutzes, den ein reguliertes Telekommunikationsunternehmen mit Wirkung für die Vergangenheit gegen Entgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur erhalten kann, auf den im Eilverfahren erlangten Rechtsschutz, ist mit Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG nur vereinbar, solange und soweit sie erforderlich ist, um den Wettbewerb zu fördern. (Leitsatz des Gerichts)
BVerfG, K&R 2017, 110 (Beschluss vom 22.11.2016, 1 BvL 6/14, 1 BvL 3/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 6/15)
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