Uneingeschränkte Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht (Urteil vom 21.12.2016, C-203/15, C-698/15)
[1.] Art. 15 Abs. 1 der RL 2002/58/EG [...] (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) [...] ist im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie des Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die für Zwecke der Bekämpfung von Straftaten eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und registrierten Nutzer in Bezug auf alle elektronischen Kommunikationsmittel vorsieht.…
EuGH, K&R 2017, 105-110 (Urteil vom 21.12.2016, C-203/15, C-698/15)
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