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K&R 2018, 484
BVerfG 
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften (Beschluss vom 01.01.0001, 1 BvR 1213/16)

Die Beschwerdeführerin hat schon nicht dargelegt, dass durch die angegriffene Entscheidung unter dem Schutz des Art. 14 GG stehende Rechte als Verlag berührt sind. Gesetzliche Vergütungsansprüche sind vom Gesetzgeber ausschließlich zugunsten der Urheber und nicht der Inhaber von abgeleiteten Nutzungsrechten wie dem Verlagsrecht vorgesehen. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2018, 484 (Beschluss vom 01.01.0001, 1 BvR 1213/16)

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