Verpflichtung zum Nachtrags-Abdruck bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung verfassungswidrig (Beschluss vom 02.05.2018, 1 BvR 666/17)
Eine im Nachgang zu rechtmäßigen Presseberichten angeordnete nachträgliche Mitteilung über erst später bekanntwerdende Umstände unterscheidet sich in ihren Anforderungen grundsätzlich von einer Richtigstellung gegenüber ursprünglich rechtswidrigen Presseberichten. Denn hier ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die ursprüngliche Berichterstattung verfassungsrechtlich von der Pressefreiheit gedeckt war und die Presseorgane diese grundsätzlich als abgeschlossen betrachten durften. …
BVerfG, K&R 2018, 482-484 (Beschluss vom 02.05.2018, 1 BvR 666/17)
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